Bei herausfordernden Security-Einsätzen mit wechselnden Temperaturbedingungen immer Cool bleiben mit den TacFirst® SECURITY H014 CoolDuty Quarzhandschuhen.
Dank atmungsaktiven TacFirst® CoolDuty Mesh-Teilflächen der Außenhülle wird ein Austausch von Luft und Feuchtigkeit unterstützt, bei gleichzeitigem Schutz vor Witterung. Besonders bei warmen Temperaturen wird so Schweißbildung entgegengewirkt. Dies erhöht den Komfort und die mögliche Tragedauer im Innen- und Außenbereich.
Vier über den Knöcheln liegende, mit Quarzsand gefüllte Kammern sind an kritischen Stellen doppelt vernäht und verdichten sich bei Druck. Der Vorteil der Quarzsandfüllung liegt in der Eigenschaft von tausenden kleinen Sandkörnern. Diese erhalten die Beweglichkeit mit gleichzeitig optimaler Druckverteilung zum Schutz der Knöchel. Sie hemmen so die verletzende Wirkung von spitzen Kanten und harten Gegenständen.
Das ultraleichte 360° schnitthemmende Innenfutter TacFirst® H101 besteht zu 80% aus HPPE-basierten Hochleistungspolymeren in Kombination mit Glasfaserkern. Diese bewährte Mischung wurde für Schutzbekleidung entwickelt und verfügt neben der schnitthemmenden Wirkung über eine erhebliche Zug- und Reißfestigkeit.
Zeigefinger- und Daumeninnenseite sind Touchscreen-kompatibel. Damit müssen die TacFirst® H014 Zugriffshandschuhe zur Bedienung von Touch-Displays oder dem Smartphone nicht abgelegt werden. So bleiben Sie möglichst gut geschützt und sind immer einsatzbereit!
Die Handinnenfläche der TacFirst® Quarzsand Handschuhe ist gummiert und bietet Grifffestigkeit, auch bei schwierigen Gegebenheiten. Fest verschlossen werden die Quarzhandschuhe mit einem durablen Klett-Schnellverschluss.
Bei anspruchsvollen Einsätzen hat man mit schützenden Einsatzhandschuhen von TacFirst® alles fest im Griff.
Bitte beachten Sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen beim Tragen und Mitführen von Quarzhandschuhen.
Quarzhandschuhe werden aufgrund der fehlenden Zweckbestimmung als Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetz nicht als Waffe gesehen. Daher können mit Quarzsand gefüllte Handschuhe (Quarzhandschuhe) legal erworben und mitgeführt werden. Dies wurde vom Bundeskriminalamt mit Bescheid vom 12.07.2006 (AZ KT 21 / SO 11 - 5164.01 - Z-41) aufgrund von § 2 V WaffG bestätigt. Zitat:
" Die Hieb- und Stoßwaffeneigenschaft im Sinne der Nr. 1.1 der Anlage 1 zu §1 Absatz 4 - Begriffsbestimmungen -, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 WaffG ist nicht gegeben.
Die Verbotseigenschaft im Sinne der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG - Waffenliste - Abschnitt 1, Nr. 1.3.1:
"Hieb- und Stßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
wird daher verneint. "
Es sind jedoch rechtliche Bestimmungen nach § 17a Versammlungsgesetz zu beachten. Danach ist es nicht gestattet, Gegenstände mit sich zu führen, welche zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen eingesetzt werden können.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen vor dem Führen von mit Quarzsand gefüllten Handschuhen die aktuelle rechtliche Lage zu prüfen.